Sie bringen den Menschen das Fahren bei und vermitteln ihnen all die Kenntnisse, die für die Teilnahme am Straßenverkehr notwendig sind!
Fahrlehrer/-innen vermitteln den Schülern, die eine Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges anstreben, Wissen bzw. Können in Theorie und Praxis. Im theoretischen Unterricht lernen die Fahrschüler die Verkehrsregeln, sowie all das notwendige Wissen rund um das Führen eines PKW, Motorrad, Roller, etc. Fahrlehrer/-innen bereiten den Stoff auf und vermitteln ihn sachgerecht.
Auf der anderen Seite üben sie mit den Schülern den richtigen Umgang mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr. Lenken, kuppeln und schalten will schließlich gelernt sein! Fahrlehrer/Fahrlehrerinnen stehen den/der Fahrschülern/Fahrschülerinnen während der Übungsfahrt zur Seite, d.h. sie leiten, beobachten das Fahrverhalten des Schülers und greifen bei Bedarf ein. Dabei tragen sie eine große Verantwortung, da sie für das Verhalten des Fahrschülers/der Fahrschülerin im Straßenverkehr haften. Weiterhin müssen sie einschätzen können, wann ein Fahrschüler/eine Fahrschülerin für die Prüfung bereit ist. Sie begleiten den/die Fahrschüler/-in auch während der Prüfung.
Fahrlehrer/Fahrlehrerinnen sind oft selbstständig und Inhaber einer Fahrschule.
Wege zum Beruf Fahrlehrer, Fahrlehrerin…
Fahrlehrer/-in ist ein anerkannter und bundeseinheitlich geregelter Ausbildungsberuf. Vorraussetzung zur Ausübung des Berufes ist eine Fahrlehrererlaubnis. Die Fahrlehrererlaubnis für PKW dauert beispielsweise ca. 10 Monate. Die Ausbildung erfolgt in der Fahrlehrerausbildungsstätte, sowie an einer Ausbildungsfahrschule.